Elektrokontrollen


Die Sicherheit und Störungsfreiheit von elektrischen Installationen kann im Laufe der Zeit durch Abnutzung oder Alterung beeinträchtigt werden. Aus diesem Grund sind gemäss der Niederspannungs-Installationsverordnung, NIV alle elektrischen Installationen in festgelegten Abständen durch eine unabhängige Kontrollinstanz überprüfen zu lassen. Mindestens sechs Monate vor Ablauf der Kontrollperiode fordert die Netzbetreiberin den Eigentümer schriftlich auf, den Sicherheitsnachweis bis zum Ende der Kontrollperiode einzureichen.

Das EWG selber führt keine Elektrokontrollen durch. Wir unterstützen Sie aber gerne bei der Suche nach einer unabhängigen Kontrollinstanz.